Höhere Bußgelder ab April

Der Bundesrat hat einer umfangreichen Änderung des Bußgeldkatalogs zugestimmt.

Zum 1. April 2004 tritt die neue Fassung des Bußgeldkatalogs in Kraft, der der Bundesrat nun zugestimmt hat. Neben höheren Bußgeldern für einzelne Vergehen wurden auch neue Tatbestände eingeführt:

Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprechanlage kostet jetzt 40 Euro (bisher 30 Euro) und bringt einen Punkt in Flensburg. Radfahrer bekommen natürlich keine Punkte, zahlen jetzt aber auch 25 Euro statt bisher 10 Euro.

Wer an engen oder unübersichtlichen Stellen parkt, muss künftig mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Dieses erhöht sich bei einer Parkdauer von mehr als einer Stunde auf 25 Euro, und wenn zudem ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert wurde, beträgt das Bußgeld 40 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Parken in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten kostet künftig sogar 50 Euro, wenn dadurch ein Rettungsfahrzeug behindert wurde. Auch hier erfolgt eine Eintragung in Flensburg.

Bei unzureichend gesicherter Ladung wird jetzt nach Fahrzeugtypen unterschieden. Für Lkw-Fahrer wird dieser Tatbestand teurer, denn sie zahlen jetzt 50 statt bisher 35 Euro. Kommt die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dazu, werden sogar 75 Euro fällig (bisher 50 Euro). In jedem Fall wird dieses Vergehen mit einem Punkt, bei konkreter Gefährdung sogar mit drei Punkten geahndet.

Strenger bestraft werden nun Verstöße gegen technische Vorschriften, wenn die Verkehrssicherheit dadurch wesentlich beeinträchtigt wird, nämlich mit bis zu 225 Euro und drei Punkten. Dies betrifft vor allem Mängel an Lenkung, Bremsen und Fahrzeugverbindungseinrichtungen, aber auch das Manipulieren an Geschwindigkeitsbegrenzern.

Für das Überholen mit zu geringer Differenzgeschwindigkeit werden zukünftig 40 Euro (bisher 30 Euro) und zusätzlich ein Punkt in Flensburg fällig. Diese Änderung betrifft vor allem die als Elefanten-Rennen bekannten langwierigen Lkw-Überholmanöver auf Autobahnen.

Wer gegen die Fahrtrichtung in einen Kreisverkehr fährt, muss in Zukunft mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen.

Die Anschnallpflicht gilt jetzt auch in Reisebussen in verschärfter Form. Der Fahrer soll zwar seine Passagiere auf diese Pflicht hinweisen, verantwortlich sind die Passagiere aber letztendlich selbst. Sind sie nicht angeschnallt, werden sie mit 30 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten.

Und schließlich werden Fahrverbote im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten von drei auf sechs Monate verlängert.

 
 
Schmerzensgeld Dresden, Abmahnung Dresden, Ehe Glashuette, Strafanzeigen Glashuette, Mietvertrag Freital, Kanzlei Dresden, Ermittlungsverfahren Dresden, Rechtsanwaltskanzlei Dresden, Urlaubsanspruch Kreischa, Anwalt Kreischa