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Schimmelschäden sind ein Mangel der Mietsache, das Lüften liegt aber in der Verantwortung des Mieters.
Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ist auch bei einem Vermieterwechsel zulässig.
 
Schuldner Freiberg, Anwaelte nahe Dippoldiswalde, Familienrecht Dresden, Ermittlungsverfahren Hohnstein, Nutzungsausfall Pirna, Rechtliche Betreuung Freiberg, Fahrzeugschaeden Glashuette, Unfallregulierung Dresden, Schmerzensgeld Wilsdruff, Arbeitsverhaeltnis Dresden