Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen: Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.

 
 
Anwalt Strafrecht nahe Hohnstein, Personenschaeden Wilsdruff, Ehe Glashuette, Rechtsanwaeltin nahe Dippoldiswalde, Bussgeld Dresden, Geldforderungen Kreischa, Trennung Glashuette, Anwalt Zivilrecht Kreischa, Strafanzeige Glashuette, Unterhalt Dresden