Begrenzte Mieterhöhung nach Modernisierungen

Vermieter können nur bei nötigen Modernisierungen eine Mieterhöhung durchsetzen.

Vermieter dürfen zwar nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen die angefallenen Kosten durch Mieterhöhungen umlegen. Dabei müssen sie allerdings nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Notwendigkeit der jeweiligen Maßnahme im Auge haben. Denn für unzweckmäßige, unnötige oder überhöhte Aufwendungen muss der Mieter nicht aufkommen - hier trägt der Vermieter das Amortisationsrisiko.

 
 
Kanzlei nahe Wilsdruff, Rechtsanwaeltin Sozialrecht nahe Dohna, Abmahnung Radeberg, Aufhebungsvertrag Kreischa, Schadensersatzansprueche Dresden, Schadenersatz Dohna, Anwaltskanzlei nahe Coswig, Rechtliche Betreuung Dresden, Verwarngeld Freiberg, Schadenersatzansprueche Coswig