Unhöflichkeit ist kein Mobbing

Wiederholte Unhöflichkeiten des Vorgesetzten sind für sich gesehen noch kein Mobbing.

Wer sich von seinem Vorgesetzten wiederholt Unhöflichkeiten gefallen lassen muss, kann von diesem allein deshalb noch nicht Schadensersatz wegen Mobbings verlangen. Die Erteilung von Weisungen in militärisch anmutender Weise sowie schroffe Formen der Kritik stellen nach Ansicht des Frankfurter Arbeitsgerichts zwar unzweifelhaft ein unhöfliches Auftreten dar. Mobbing erfordere allerdings den Nachweis einer gezielten und auf die Schädigung des Betroffenen gerichteten Vorgehensweise. Dies kann aber bei bloßem unhöflichem und rauerem Auftreten auch gegenüber sensibleren Mitarbeitern nicht ohne Weiteres angenommen werden.

 
 
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