Aufklärung über Doppelbesteuerung bei Auslandsentsendung

Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer bei der Entsendung ins Ausland in der Regel nicht über das Risiko einer Doppelbesteuerung aufklären.

Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ins Ausland, kann dort ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Verpflichtung zur Abführung von Einkommens- oder Lohnsteuer entstehen - mit den Gefahren einer Doppelbesteuerung und einer Steuerstrafe. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer jedoch nicht auf dieses Risiko hinweisen, wenn er mit ihm einen entsprechenden Arbeitsvertrag schließt. Eine Aufklärungspflicht durch den Arbeitgeber wäre allenfalls denkbar, wenn besondere Umstände oder atypische Risiken eine Aufklärung nahelegen.

 
 
Rechtsanwalt Zivilrecht Kreischa, Straftat Dresden, Rechtsanwaltskanzlei Dresden, Rechtsanwaeltin nahe Radeberg, Schadenersatzansprueche Glashuette, Vormundschaft Freiberg, Verkehrsrecht nahe Freiberg, Aussageverweigerungsrecht Dresden, Kuendigung Kreischa, Rechtsanwaltskanzlei nahe Wilsdruff