Gesetzliche Kündigungsfrist verstößt gegen Europarecht

Der Europäische Gerichtshof sieht im deutschen Kündigungsrecht einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus Altersgründen.

Deutsche Arbeitsgerichte dürfen das bisherige Kündigungsrecht ab sofort nicht mehr unverändert anwenden. Der Europäische Gerichtshof hat nämlich die Vorschrift verworfen, nach der Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht für die Kündigungsfrist angerechnet werden. Das verstoße gegen das Diskriminierungsverbot aus Altersgründen. Das Bundesarbeitsministerium arbeitet bereits an einer entsprechenden Gesetzesänderung.

 
 
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